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Das Ministry of Human Resources and Social Security hat mit einem Circular aus Dezember 2014 die Regelungen für Geschäfts- und Arbeitsvisa mit einer Geltungsdauer von bis zu 90 Tagen verschärft.
Das Ministry of Human Resources and Social Security hat mit einem Circular aus Dezember 2014 die Regelungen für Geschäfts- und Arbeitsvisa mit einer Geltungsdauer von bis zu 90 Tagen verschärft.
Seit September 2013 kann für kurzfristige Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen das M-Visum beantragt werden. Bei Einreisen zu Arbeitszwecken muss hingegen das Z-Visum vorgelegt werden, welches hinsichtlich des Antragsprozederes, der vorzulegenden Dokumente und der Bearbeitungsdauer wesentlich aufwendiger als ein M-Visum ist.
Das M-Visum erlaubt Tätigkeiten wie die Durchführung von kurzen technischen Arbeiten (Montage, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung), kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitern in eine chinesische Niederlassung oder Repräsentanz oder Geschäftsverhandlungen. Bis zum 31.12.2022 war auch die Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben vom M-Visum erfasst.Seit dem 1.1.2023 hingegen benötigen Ausländer für Management- und geschäftsbezogene Forschungsaufenthalte, selbst wenn diese den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreiten, ein sogenanntes Short-Term-Work (Z-) Visum. Für Kurzaufenthalte, die im Zusammenhang mit der Sport-, Mode- oder Unterhaltungsbranche stehen (Filmaufnahmen (inklusive Werbe- und Dokumentarfilme), Modeschauen, Fotoshootings, Messehostessenservices, Unterhaltungsshows), ist nunmehr ebenfalls ein Short-Term-Work (Z-) Visum erforderlich. Das Short-Term-Z-Visum ist - anders als das reguläre und auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtete Z-Visum - nicht verlängerbar.
Wird ein Short-Term-Z-Visum benötigt, muss der chinesische Geschäftspartner, Auftraggeber oder Eventmanager zunächst eine Arbeitserlaubnis sowie ein spezielles Short Term Work Certificate beim zuständigen lokalen Human Ressources and Social Security Bureau beantragen. Allein dieser Verfahrensschritt dürfte zumindest einen Monat in Anspruch nehmen. Arbeitserlaubnis und Work Certificate sind anschließend zusammen mit dem Einladungsschreiben des chinesischen Sponsors im Rahmen des Visumverfahrens bei der zuständigen Botschaft vorzulegen.