Asien Kurier  China-Special vom 15. Oktober 2009
China

Reform des Patentgesetzes tritt in Kraft

Germany Trade & Invest in K�ln

Am 1. Oktober 2009 ist die dritte Novelle des chinesischen Patentgesetzes in Kraft getreten. Mit dieser Reform n�hert sich das Patentrecht China weiter an internationale Standards an.

Die Novelle ist insbesondere f�r Unternehmen, die Forschungsst�tten in China betreiben, von Bedeutung. Jede Erfindung, die in China gemacht wird, muss der Patentbeh�rde SIPO vorgelegt werden, selbst wenn keine Anmeldung in China geplant ist. Bei Erfindungen mit chinesischer Beteiligung nimmt die Beh�rde eine "confidentiality examination" vor. In diesem Rahmen �berpr�ft sie, ob chinesische Sicherheitsaspekte und chinesische Interessen - insbesondere wirtschaftlicher Art - betroffen sind. Die Vorlagepflicht gilt f�r alle Erfindungen, gleich ob das neue Produkt vollst�ndig oder auch nur teilweise in China entwickelt wurde. Erfolgt keine Vorlage bei der SIPO, sondern lediglich eine Anmeldung der Erfindung im Ausland, ist nach chinesischem Recht diese Auslandsanmeldung ung�ltig.

Die Gesetzesnovelle erleichtert zudem die Erteilung von Zwangslizenzen. Eine Zwangslizenz ist m�glich insbesondere bei Herstellung und Export von Medikamenten zur Seuchenvorsorge und -bek�mpfung