Asien Kurier  10/2009 vom 1. Oktober 2009
Kambodscha

Neue Entwicklungen im Schiedsrecht

Von Markus Schl�ter, Rechtsanwalt im Gesch�ftsbereich Asien-Pazifik der Kanzlei R�dl & Partner

Das K�nigreich Kambodscha bem�ht sich seit einigen Jahren darum, seine rechtlichen Rahmenbedingungen f�r ausl�ndische Direktinvestitionen attraktiver zu gestalten. So gilt unter anderem das Justizwesen bislang als ineffizient und intransparent. Khmer Richter sind mit wirtschaftsrechtlichen Streitfragen oftmals �berfordert. Zur Erh�hung der Rechtssicherheit von Investitionen wurde daher in j�ngerer Zeit der Einf�hrung eines Schiedsgerichtsinstitutes erhebliche Bedeutung beigemessen.

Aktuelles Schiedsrecht

Im Jahre 2006 traten das Gesetz zur Regelung handelsbezogener Schiedsgerichtsbarkeit (Law on Commercial Arbitration, LCA) sowie das Gesetz zur Anerkennung und Vollstreckung ausl�ndischer Schiedsspr�che (Law on Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards) in Kraft. Das Schiedsrecht basiert auf den Musterregelungen der UN-Kommission f�r internationales Handelsrecht von 1976 und bezieht sich sowohl auf lokale als auch internationale Schiedsverfahren.

Verfahrensregelungen

Das kambodschanische Recht enth�lt umfangreiche Regelungen zu Verfahrensablauf und Anerkennung ausl�ndischer Spr�che und erlaubt die Wahl eines ausl�ndischen Schiedsgerichts auch dann, wenn beide Parteien im Inland ans�ssig sind.

Die Parteien d�rfen die Anzahl der Schiedsrichter frei festlegen, das Recht trifft diesbez�glich keine Vorgaben. In der bisherigen Praxis werden �blicherweise drei Schiedsrichter berufen. Falls berechtigte Zweifel an der Unbefangenheit oder Unabh�ngigkeit eines Schiedsrichters bestehen oder dieser nicht die von den Parteien gew�nschten Qualifikationen vorweist, kann der Schiedsrichter abgewiesen werden.

Der Schiedsspruch unterliegt formellen G�ltigkeitsvoraussetzungen. Er muss schriftlich ergehen und von s�mtlichen Schiedsrichtern unterzeichnet werden. Ferner hat der Spruch das Datum, die Entscheidungsgr�nde und die Verteilung der Verfahrenskosten zu enthalten. Die Parteien erhalten unterzeichnete Ausfertigungen. Das Gesetz bestimmt keine Zeitvorgaben f�r die Spruchfindung. Das Schiedsgericht kann einstweiligen Rechtsschutz anordnen, sofern dies nicht den Parteivereinbarungen zuwider l�uft.

Eine Schiedsklausel schlie�t ein Verfahren vor ordentlichen Gerichten theoretisch aus, jedoch sind in der Praxis noch immer viele Richter der Eingangsinstanz unsicher im Umgang mit dem neuen Schiedsrecht. Kambodschanische Gerichte k�nnen nur dann anstelle des Schiedsgerichts t�tig werden, wenn die zu entscheidende Materie nicht schiedsgerichtlich beigelegt werden kann, die Schiedsklausel unwirksam ist, oder die Zusammensetzung oder das Verfahren des Schiedsgerichts nicht der Parteivereinbarung entspricht.

Anerkennung und Vollstreckung

Das s�dostasiatische Land ist Mitgliedstaat des New Yorker �bereinkommens �ber die Anerkennung und Vollstreckung ausl�ndischer Schiedsspr�che von 1958. F�r die Anerkennung ist ein schriftlicher Antrag bei dem f�r die Vollstreckung zust�ndigen kambodschanischen Gericht erforderlich. Dem Vollstreckungsantrag sind beglaubigte Kopien des Schiedsspruchs sowie der Schiedsvereinbarung der Parteien beizuf�gen. In der Praxis stellt sich das Vollstreckungsverfahren oft als zeitintensiv und intransparent dar. Zudem kann die in Kambodscha verbreitete Korruption eine Vollstreckung erheblich erschweren.

National Center of Commercial Arbitration

Bislang fanden Schiedsverfahren in Kambodscha lediglich im Bereich des Arbeitsrechts statt. Die Zust�ndigkeit hierf�r liegt bei dem sogenannten Arbitration Council for Labour Disputes. Erst im August 2009 wurde das in Kapitel III des LCA vorgesehene nationale Schiedszentrum (National Center of Commercial Arbitration, NCCA) errichtet, welches die M�glichkeit schiedsgerichtlicher Streitbeilegung auf wirtschaftsrechtliche Sachverhalte erweitert. Detailregelungen finden sich in einem Durchf�hrungsdekret, das in sieben Kapiteln wesentliche Punkte zur Organisation des NCCA behandelt. Neben dem Ausbau der Schiedsgerichtsbarkeit in Kambodscha obliegen dem durch das Handelsministerium zu errichtenden Institut Aufgaben wie die Schulung und Auswahl von Schiedsrichtern sowie die St�rkung der �ffentlichen Wahrnehmung des Schiedsrechts. Die Finanzierung des NCCA soll in erster Linie �ber Mitgliedsbeitr�ge, Geb�hren und Spenden erfolgen. Die Kommission zur Auswahl der ersten Schiedsrichter wird durch das Handelsministerium ernannt. Als Schiedsrichter k�nnen auch Ausl�nder ernannt werden, sofern diese die erforderlichen Qualifikationen erf�llen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die schiedsgerichtliche Streitbeilegung in Kambodscha zuk�nftig entwickeln wird. Durch die Gr�ndung des NCCA wurde jedenfalls ein weiterer zu begr��ender Schritt zur Einf�hrung internationaler Rechtsstandards in dem K�nigreich am Mekong get�tigt.

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