Am 24. Mai 2009 hat das Sultanat Oman ein neues Steuergesetz (Royal Decree No. 28/2009) erlassen, das im Wesentlichen auf die F�rderung ausl�ndischer Investitionen ausgerichtet ist. Nach wie vor wird lediglich eine K�rperschaftsteuer erhoben, nat�rliche Personen unterliegen keiner Besteuerung. Das Gesetz wird voraussichtlich zum Jahresbeginn 2010 in Kraft treten.
Eckpunkt der Steuerreform ist zun�chst die Absenkung des K�rperschaftsteuersatzes auf 12 Prozent. Dieser Satz bezieht sich auf alle Unternehmensformen, einschlie�lich Betriebsst�tten und Zweigniederlassungen ausl�ndischer Unternehmen. Die neue Rate ist gegen�ber dem bislang g�ltigen Satz von bis zu 30 Prozent wesentlich vorteilhafter. Lediglich �lfirmen unterliegen nach wie vor einer Besteuerung von 55 Prozent.
Steuerbar sind alle im Oman ans�ssigen Unternehmen; es gilt das Welteinkommensprinzip. Ein Unternehmen gilt als ans�ssig im Sinne des Steuergesetzes, wenn es im Oman l�nger als 90 Tage innerhalb von 12 Monaten gesch�ftlich t�tig wird. In Drittstaaten abgef�hrte Steuern werden angerechnet, unabh�ngig davon, ob mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht.
Besondere Steuerf�rderungen wie Steuerfreistellungen oder -erm��igungen, wie sie Unternehmen in ausgesuchten Sektoren wie der Tourismusbranche in der Vergangenheit zuerkannt wurden, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen und d�rfen auch in Zukunft einger�umt werden.