BERLIN. Indien hat sich lange Zeit eher ablehnend gegenüber Kapitalbeteiligungen von ausländischen Investoren gezeigt. Dies hat sich seit der wirtschaftlichen Wende 1991 grundlegend geändert. Inzwischen zeigt man höchstes Interesse am Einwerben von internationalen Direktinvestitionen (FDI) und hat deshalb die Bedingungen für ausländisches Kapital sukzessive verbessert.
So sind heute in vielen Branchen Beteiligungshöhen von 100 Prozent möglich, ohne dass dafür eine Genehmigung eingeholt werden müsste. Diese Liberalisierungspolitik war ein voller Erfolg: Im Zeitraum der Geschäftsjahre 2005/06 bis 2008/09 haben sich die Zuflüsse ? trotz Konjunkturabschwung ? von 5,5 auf 27,31 Milliarden US$ nahezu verfünffacht. Allerdings sagen diese Zahlen noch nicht, in welcher Weise sich die ausländischen Investoren auf dem indischen Markt engagieren.
Im Grunde existieren hierbei zwei Optionen: Zum einen kann man einen neuen Marktakteur etwa in Form einer Tochtergesellschaft, eines Projektbüros oder eines Joint Ventures aufbauen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein perspektivreiches indisches Unternehmen zu übernehmen. Der Vorzug dieses Ansatzes besteht darin, dass die elementaren Pfeiler für einen unternehmerischen Erfolg ? Kundenstamm, Vertriebskanäle, Markenbekanntheit ? nicht erst mühsam und zeitraubend aufgebaut werden müssen, sondern gewissermaßen gebündelt eingekauft werden können. Diese (oftmals) vorteilhafte Art des Markzugangs nutzen immer mehr Investoren ? und entsprechend hoch sind die Zuwachsraten. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass Indien in den nächsten Jahren zu einem Hot Spot in Sachen Mergers & Acquisitions avancieren wird. Standen bislang speziell bei deutschen Investoren nicht börsenorientierte Unternehmen im Fokus des Interesses, so häufen sich nun die Fälle, in denen auch und gerade börsenorientierte Unternehmen übernommen werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass bei dieser Übernahmevariante spezifische rechtliche Vorschriften berücksichtigt werden müssen.
Der Wirtschaftsanwalt Benjamin Parameswaran hat hierzu ein Praxishandbuch verfasst, das die entsprechenden Vorgaben und Regularien knapp und kompetent zusammenfasst. Dabei geht Parameswaran zunächst auf die Ausgestaltung des indischen FDI-Regimes ein, wobei er neben den zulässigen Beteiligungsquoten in den verschiedenen Wirtschaftssektoren auch auf Sonderfälle bei der Genehmigungspraxis eingeht. Anschließend wird der Verlauf bei der Lancierung eines öffentlichen Übernahmeangebots detailliert skizziert: Nach einer Differenzierung zwischen Pflichtangeboten und freiwilligen Angeboten folgt ein Ablaufplan, bei dem die einzelnen Schritte (Einschaltung eines Merchant Bankers, Hinterlegung eines Treuhänder-Betrages, öffentliche Bekanntmachung, Übersendung der Angebotsunterlage usw.) inklusive der Rechte und Pflichten eines Bieters erläutert werden. Dieser prozessorientierten Betrachtungsweise folgt schließlich ein Überblick über die einzelnen inhaltlichen Bestandteile des Übernahmeangebotes, wozu vor allem die Art und der Umfang der Gegenleistung gehören.
Besonders hilfreich sind dabei die wiederholten Querverweise des Autors zu den deutschen Regelungen, die dem Leser dabei helfen, sich der Besonderheiten im indischen Übernahmerecht bewusst zu werden. Nützlich sind auch die im Anhang aufgeführten Standarddokumente, die bei einer Übernahme benötigt werden. Insgesamt ist es Parameswaran gelungen, einen verständlichen und übersichtlichen Praxisführer zu verfassen, was angesichts der Sperrigkeit des Gegenstandes keine geringe Leistung ist.
Buchdaten
Buchtitel - Öffentliche Übernahmen in Indien
Buchautor - Benjamin Parameswaran
Verlag - Springer Verlag
Ort und Jahr - Berlin, 2009
ISBN - 9783642001338
Preis - € 59,95