⇒ Zur Homepage vom Asien Kurier ⇒ Zur Einzelartikelliste vom Asien Kurier ⇒ Das PDF-Magazin kostenfrei bestellen. | |
Datum: 2022-12-31 Asien Kurier 8/2008 vom 1. August 2008 Thailand - Neues Produkthaftungsgesetz in 2009 Von Markus Schl�ter, Rechtsanwalt in der Kanzlei R�dl & Partner in Bangkok.
Das thail�ndische Recht enthielt bislang keine eigenst�ndigen Regelungen im Bereich der Produkthaftung, also der Haftung eines Herstellers f�r Sch�den, die aus der Benutzung seiner Produkte resultieren. Produkthaftungsrechtliche Streitigkeiten unterfallen nach derzeitiger Rechtslage dem im thail�ndischen Zivil- und Handelsgesetzbuch (ZHGB) geregelten Vertrags- oder Deliktsrecht.
Die entsprechenden Regelungen traten in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Kraft und blieben seitdem im Wesentlichen unver�ndert. Seit 1979 existiert zudem ein Verbraucherschutzgesetz. Schadensersatzanspr�che infolge fehlerhafter Produkte k�nnen nach dem ZHGB f�r Personen- und Sachsch�den sowie f�r Verm�genssch�den gew�hrt werden. Art und Umfang des Schadensersatzes werden durch das zust�ndige Gericht festgelegt, welches dabei Umst�nde und Schwere der unerlaubten Handlung oder Vertragsverletzung zu ber�cksichtigen hat. St�rkung der Verbraucherrechte Da die derzeitigen allgemeinen Regelungen die spezielle Problematik der Produkthaftung nicht immer angemessen erfassen und hierdurch L�cken im Verbraucherschutz auftreten, wird im Februar 2009 ein Produkthaftungsgesetz in Kraft treten, welches den Konsumenten nachhaltig besser stellen soll. Das Gesetz definiert solche Produkte als fehlerhaft, die entweder einen Schaden aufweisen oder denen keine beziehungsweise unvollst�ndige oder falsche Bedienungs- und Warnhinweise beigef�gt sind. Das neue Recht sieht eine verschuldensunabh�ngige Haftung f�r Sch�den vor, die dem K�ufer durch ordnungsgem��en Gebrauch oder Lagerung fehlerhafter Produkte an seiner Gesundheit oder seinem Eigentum entstehen. Dies gilt unabh�ngig davon, ob der Haftpflichtige die G�ter produziert, einf�hrt oder verkauft. Hersteller, Importeure und Vertriebsh�ndler k�nnen damit gesamtschuldnerisch haften. Haftungsausschlu� und Beweislastverteilung Eine weitere f�r Unternehmer bedeutsame Neuregelung ist das Verbot von vertraglichen Haftungsausschl�ssen der Produkthaftung. Diese sind nach dem neuen Recht nichtig. Das Gesetz enth�lt nunmehr zudem detaillierte Regelungen �ber die Beweislastverteilung. Es sieht eine dem deutschen Recht vergleichbare Beweislastumkehr vor und erh�ht damit das Haftungsrisiko f�r Hersteller, Importeure und Verk�ufer. Der Verbraucher mu� lediglich beweisen, da� der Schaden durch die ordnungsgem��e Nutzung oder Lagerung des Produkts verursacht wurde. Verj�hrung und Haftungsbefreiung Die Verj�hrungsfrist f�r die Geltendmachung produkthaftungsrechtlicher Anspr�che betr�gt nach dem neuen Recht drei Jahre ab Kenntnisnahme des Schadens oder maximal zehn Jahre ab Kaufdatum. Die Haftung kann abgewendet werden, wenn der Haftpflichtige zu beweisen vermag, dass das Produkt fehlerfrei war, der Gesch�digte die Fehlerhaftigkeit kannte oder der Schaden auf unsachgem��er Nutzung oder Lagerung beruht. Letzteres setzt voraus, dass das Produkt mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet wurde. Schadensersatz Weiterhin konkretisiert das neue Recht den Schadensbegriff und stellt im Hinblick auf Personensch�den klar, dass seelisches Leid und erlittene Schmerzen ersatzf�hig sind. Seelisches Leid kann bei Todesf�llen auch von den Hinterbliebenen geltend gemacht werden. Bei Kennen oder Kennenm�ssen der Fehlerhaftigkeit kann das Gericht den Haftpflichtigen �ber den Schadensausgleich hinaus zur Zahlung von Strafschadensersatz (sog. �punitive damages�) in zweifacher H�he der Schadensersatzsumme verurteilen. Vermeidbarkeit von Risiken Vertriebsh�ndler sollten immer die Identit�t des Herstellers und Importeurs nachweisen k�nnen, da der Gesch�digte seine Klage prim�r gegen diese zu richten hat. Eine Haftung des H�ndlers wird von dem Gesetz f�r den Fall vorgesehen, dass der Gesch�digte weder den Hersteller noch den Importeur ermitteln kann. Hersteller und Importeure sollten neben einer strengen Qualit�tskontrolle gro�e Sorgfalt auf die Bedienungshinweise verwenden. Da die Gerichte eine Wahrung der Sorgfalt bei englischen Gebrauchsanleitungen oder Warnhinweisen tendenziell verneinen, sollten diese ins Thail�ndische �bersetzt werden. Fazit Durch das neue Produkthaftungsgesetz werden Verbraucherinteressen in Thailand signifikant gest�rkt. Allerdings bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Verbraucher ihrer Rechte bewu�t sind und Anspr�che in Zukunft tats�chlich geltend machen werden. Unternehmer sollten sich der Haftungsrisiken in jedem Fall bewu�t sein und entsprechende Vorkehrungen zur Risikominimierung treffen. |
---|