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Datum: 2022-12-31

Asien Kurier  9/2008 vom 1. September 2008

China - Modernes Antimonopolgesetz

Von Achim Haug, bfai-Redakteur in K�ln.

Das Anfang August 2008 in Kraft tretende Antimonopolgesetz setzt einen grundlegenden Rahmen f�r Unternehmen auf dem chinesischen Markt. Die Regelungen entsprechen gr��tenteils internationalen Standards, sind aber sehr vage gehalten. Doch werden die Durchf�hrungsbestimmungen, welche die erhoffte Klarstellung bringen sollen, entgegen von Ank�ndigungen voraussichtlich nicht mit dem Gesetz in Kraft treten.
Viele Unklarheiten des Gesetzes sind bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht gel�st worden. Der im M�rz 2008 ver�ffentlichte Entwurf wichtiger Detailregelungen f�r die Fusionskontrolle wird wohl nicht wie geplant mit dem Gesetz wirksam werden.
Das Antimonopolgesetz regelt �hnlich dem deutschen Kartellgesetz horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschr�nkungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle von Fusionen und �bernahmen. Au�ergew�hnlich ist dagegen die Einflussm�glichkeit auf Unternehmenszusammenschl�sse in � 31, welche die nationale Sicherheit beeintr�chtigen k�nnen. Das Gesetz findet auch Anwendung auf Zusammenschl�sse au�erhalb der Grenzen Chinas, soweit diese Einfluss auf den Wettbewerb in der Volksrepublik haben. China d�rfte sich zum dritten Anmeldeschwerpunkt (neben den USA und der EU) internationaler Mergers and Acquisitions-Aktivit�ten (M&A;) entwickeln.
Als wichtigste erg�nzende Regelung wurde im Fr�hjahr 2008 ein Entwurf der "Durchf�hrungsbestimmungen f�r die Zusammenschlusskontrolle" durch die Regierung in Beijing, den Staatsrat, zur �ffentlichen Stellungnahme ausgelegt. Die Hoffnung, dass die Ausf�hrungsbestimmungen noch im Juli konkretisiert, verk�ndet und mit dem Antimonopolgesetz in Kraft treten w�rden, hat sich jedoch nicht best�tigt. Die "Southern Metropolis" bef�rchtet, das Gesetz w�rde so zu einem "zahnlosen Tiger". Schuld an der Verz�gerung d�rften Abstimmungsschwierigkeiten der verschiedenen mit Industrielenkung betrauten Beh�rden in der Volksrepublik sein.
Der Entwurf vom M�rz 2008 wurde nach der Ver�ffentlichung zur Diskussion nicht nur umbenannt, auch sein Inhalt ist dem Vernehmen nach stark gestrafft worden. Wichtige �nderung war die Streichung der Schwelle von 25 Prozent Marktanteil nach einem erfolgten Zusammenschluss in China, die ein Meldeerfordernisausgel�st h�tte.
Daneben sind nach Angaben des Wirtschaftsmagazin "Caijing" die im urspr�nglichen Entwurf der Durchf�hrungsbestimmungen vorgesehenen Schwellenwerte erh�ht worden. Richtgr��en f�r die Anmeldung d�rften der weltweite Umsatz der beteiligten Unternehmen im vorhergegangen Finanzjahr sowie der Umsatz in China sein. So seien nun ein weltweiter Umsatz von 10 Milliarden Renminbi Yuan (RMB; rund 0,93 Mrd. Euro; 1 Euro = 10,81 RMB, 3-Monatskurs) oder ein Umsatz in China von 2 Milliarden. RMB Schwellenwert. F�r mindestens zwei der beteiligten Unternehmen gelten einzeln sowohl weltweit als auch in der Volksrepublik jeweils 400 Millionen RMB als Grenze.
Nach chinesischen Presseinformationen enth�lt � 4 des aktuellen Entwurfs der Durchf�hrungsbestimmungen zus�tzlich eine Auffangklausel. Nach dieser unterliegen alle Zusammenschl�sse, die nicht die oben genannten Meldeschwellen erreichen, trotzdem der Kontrolle "wenn sie den Wettbewerb ausschlie�en oder beschr�nken k�nnten".
Auch die nun offenbare Verteilung der Kompetenzen der ausf�hrenden Beh�rde auf mehrere Stellen zieht Kritik auf sich. Anstatt der Einrichtung eines zentralen B�ros, analog zum deutschen Bundeskartellamt, sind drei Stellen f�r die Zusammenschlussanmeldung zust�ndig: die makropolitische National Development and Reform Commission (NDRC), die Industrielenkungsbeh�rde State Administration of Industry and Commerce (SAIC) und das Handelsministerium (Mofcom).
Die angek�ndigte Einrichtung eines "Antimonopol-B�ros" durch das Mofcom wird nicht vor Anfang August 2008 erfolgen. Dar�ber hinaus sind dessen Kompetenzen sowie die finanzielle und personelle Ausstattung unklar. Die Nachrichtenseite Sina.com berichtet, die Kompetenz f�r Preiskartelle l�ge zuk�nftig bei der NDRC, die Kontrolle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der SAIC.
Die Vergabe von Funktionen an mehrere Beh�rden wird von Anw�lten in China und au�erhalb stark kritisiert. Dadurch, so wird vermutet, k�nnen sich Verfahren verschleppen und unterschiedliche Standards sowie Antragserfordernisse Verwirrung stiften. Zentral zust�ndig ist die nach � 9 Antimonopolgesetz gebildete Antimonopolkommission beim Staatsrat (Antimonopoly Commission of the State Council). Sie ist jedoch nur f�r die Aufsicht und Richtliniengebung verantwortlich.
Das Fehlen einer neutralen Kontrollinstanz l�sst daneben bef�rchten, dass die direkte staatliche Einmischung in Fusionsaktivit�ten, wie zum Beispiel im Fall der versuchten �bernahme von Xugong durch die Carlyle Group, fortbesteht.
Vor Inkrafttreten des neuen Rechts war seit 2003 eine Fusionskontrolle bereits �ber die "Vorl�ufigen Bestimmungen �ber Fusionen und �bernahmen chinesischer Unternehmen durch ausl�ndische Investoren" (neu gefasst 2006) etabliert. Nach Angaben von Sina.com sind seit 2003 �ber 500 Pr�fungen erfolgt, der Gro�teil der Zusammenschl�sse wurde genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie in der Brosch�re des Bundesagentur f�r Au�enwirtschaft "VR China - Rechtstipp f�r Exporteure", 3. Auflage 2008, Bestell-Nr. 13251 (www.bfai.de).