Asien Kurier 2/2009 vom 1. Februar 2009
Indonesien

Teuere Abfindungen

Von Dr. Nils Wagenknecht (R�dl & Partner)

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat weltweit zur sinkender Nachfrage an G�tern und zur Drosselung von Produktionen gef�hrt. Die derzeitige Krise f�hrt auch zu Umstrukturierungen von Unternehmen. In einigen F�llen lassen sich sogar Schliessungen von Produktionsst�tten nicht verhindern.

Umstrukturierungen und Konsolidierungen von Unternehmen sind auch in Indonesien in naher Zukunft absehbar. Vor allem Betriebsschliessungen haben immer auch weitreichende arbeitsrechtliche Implikationen. Die Arbeitnehmer werden dabei von einem sehr ausgepr�gten Arbeitsrecht gesch�tzt. Dies kann f�r viele deutsche Unternehmen �berraschend sein, wenn die entsprechenden Regelungen im Vorfeld nicht ausreichend gew�rdigt wurden.

W�hrend das geringe Lohnniveau und ein grosses Angebot an Arbeitskr�ften nach wie vor ausschlaggebende Faktoren f�r eine Produktionsverlagerung nach Indonesien sein m�gen, ist stets das lokale Arbeitsrecht zu ber�cksichtigen. Dieses stellt gewissermassen die Kehrseite der Medaille dar. Bei K�ndigungen im Zusammenhang mit Unternehmensk�ufen oder Ver�nderungen in den Eigent�merverh�ltnissen einer Gesellschaft, Gesellschaftsaufl�sungen und Insolvenzen ist mit Abfindungs-, Entsch�digungs- und weiteren Zahlungen zu rechnen. Die grundlegenden Regelungen hierzu sind in den Art. 163 ff. Des Manpower Act 2003 enthalten.

Unternehmensk�ufe und -zusammenschl�sse

Grunds�tzlich m�ssen Arbeitsverh�ltnisse auch bei �nderungen der Eigent�merverh�ltnisse �ber Unternehmen aufrechterhalten werden. Dies liegt vor allem daran, dass das Gesetz in Artikel 61 Manpower Act 2003 dem Arbeitgeber die Pflicht abverlangt, alles zu tun, um eine K�ndigung zu verhindern und das Arbeitsverh�ltnis nicht zu belasten.

Gem�ss Artikel 163 des Manpower Act 2003 ist eine Abfindung, eine hiervon unabh�ngige Entsch�digung sowie eine Tre�pr�mie zu zahlen, falls der Arbeitgeber bei einer �nderung der Eigent�merverh�ltnisse einer Gesellschaft einzelne Arbeitsverh�ltnisse k�ndigt. Dabei muss die K�ndigung darin begr�ndet sein, dass der entsprechende Arbeitnehmer nicht dazu bereit ist, das Arbeitsverhaltnis fortzusetzen. Die H�he der einzelnen Zahlungen h�ngt von der jeweiligen Einkommensh�he und der Betriebszugeh�rigkeit des Besch�ftigten ab.

In dem praktisch relevanteren Fall, in dem der Arbeitgeber bestehende Arbeitsverh�ltnisse k�ndigen will, obwohl die Arbeitnehmer zur Fortsetzung ihrer Besch�ftigung bereit sind, muss sogar eine doppelte Abfindung gezahlt werden. Die H�he der weiteren Ausgleichszahlungen bleibt hingegen gleich.

Gesellschaftsaufl�sungen und Insolvenzen

Bei einer Gesellschaftsaufl�sung aufgrund kontinuierlicher Verluste innerhalb der letzten zwei Jahren oder aufgrund Ereignisse h�herer Gewalt sind nach Artikel 164 des Manpower Act 2003 ebenfalls Abfindungs- und Entsch�digungszahlungen sowie Treuepr�mien an die gek�ndigten Arbeitnehmer zu entrichten. Erfolgt die Aufl�sung allerdings nicht aus den genannten Gr�nden, sondern als Folge einer Rationalisierungsmassnahme, so muss wiederum die doppelte Abfindungssumme gezahlt werden.

Artikel 165 des Manpower Act 2003 sieht vor, dass selbst im Falle einer Insolvenz die Arbeitnehmer Anspr�che auf eine Abfindungs- und Ausgleichszahlungen haben, die im Zusammenhang mit ihrer Entlassung stehen.

Diese Regelungen sollen nicht suggerieren, dass K�ndigungen durch Zahlungen der entsprechenden Entsch�digungen ohne weitere Probleme durchzuf�hren sind. Vielmehr h�lt das Verfahren f�r eine K�ndigung in Indonesien noch weitere Stolpersteine parat. Der Grund hierf�r liegt darin, dass es grunds�tzlich eines obligatorischen Einigungsverfahrens bedarf unter Einschaltung von staatlichen Beh�rden. Erst nach ergebnislosen Verhandlungen und bei Vorliegen der weiteren n�heren Voraussetzungen w�rde die K�ndigung einem Arbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden.

Angesichts dieser restriktiven Regelungen und Verfahren, erstaunt eine neuerliche Debatte um eine Versch�rfung des geltenden Arbeitsrechts zu Lasten der Arbeitgeber umso mehr. Die Zahlungsverpflichtungen aufgrund der hohen Abfindungen haben mittlerweile so grosse Probleme verursacht, dass die Gewerkschaften den Staat dazu auffordern, Kredite an Unternehmen zu vergeben, damit diese die Abfindungszahlungen �berhaupt leisten k�nnen. Daher wird gerade im Wahljahr 2009 das Arbeitsrecht in Indonesien an sich, insbesondere aber die arbeitnehmerfreundliche Haltung Gegenstand aktueller Diskussionen bleiben.

Dr. Nils Wagenknecht, Rechtsanwalt

R�dl & Partner Indonesia

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