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Asien Kurier  7/2010 vom 1. Juli 2010
Indien

Visavorschriften entschärft

Von der Germany Trade & Invest in Köln.

Indien hat seine erst im November 2009 erlassenen Vorgaben zur Visumerteilung für Projektarbeiten in Indien zurückgenommen. Die indischen Konsulate in Deutschland erteilen ab sofort wieder Business Visa auch für kurzfristige, beruflich bedingte Tätigkeiten, für die seit dem 1.11.2022 ein Employment Visum vorgeschrieben war.

Nunmehr kann also wieder ein Business-Visum beantragt und erteilt werden für:
• die Ausführung von Projekten / Verträgen unabhängig von der Dauer der Tätigkeit;
• die Ausführung von Reparatur- oder Wartungstätigkeiten im Rahmen eines Wartungsvertrags oder von Gewährleistungsansprüchen;
• die Installation und Inbetriebnahme von Maschinen; die Erbringung technischer Dienstleistungen aufgrund von entsprechenden Verträgen;
• die Ausübung von Beratungsdienstleistungen, welche durch indische Unternehmen vergütet werden; Freiberufler (Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und sonstige Berater), die ihre Tätigkeit in Indien auf selbständiger Basis ausüben.

Die Erteilung von Business Visa unterliegt geringeren Dokumentationspflichten, ist kostengünstiger und bedarf einer kürzeren Bearbeitungszeit. Ob die Verschärfungen zu Beginn der Hauptreisezeit im November wieder aufleben werden, bleibt abzuwarten.