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Asien Kurier  10/2010 vom 1. Oktober 2010
Thailand

Auslandsbeteiligungen im Telekommunikationsgeschäft

Von Markus Schlüter, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner Ltd. in Bangkok

Die thailändische National Telecommunications Commission (NTC) hat am 4. August 2010 den Regelungsentwurf zu einer Definition des Rechtsbegriffs der "ausländischen Dominanz" in der Telekommunikationswirtschaft veröffentlicht. Diese Regelung ist sowohl angesichts der in Kürze zu erteilenden neuen Lizenzen für 3G-Anbieter von hoher Bedeutung, als auch im Hinblick auf die Möglichkeit des weiteren Marktzugangs ausländischer Investoren sowie Thailands Einhaltung seiner WTO-Verpflichtungen im Telekommunikationsbereich.

Definition des Ausländerbegriffs

Der Regelungsentwurf der NTC geht deutlich über die in Thailand übliche Definition des Ausländerbegriffs hinaus, welche insbesondere im Foreign Business Act normiert wird. Der Entwurf enthält diverse Merkmale, nach denen insbesondere das Vorliegen einer ausländischen Dominanz zu bejahen ist. Erfasst werden beispielsweise das Halten von Beteiligungen für Dritte (beispielsweise als Vertreter), Vorzugsbeteiligungen mit unterschiedlicher Stimmrechtsgewichtung, das Recht zur Ernennung der Geschäftsführung, Vetorechte bezüglich der Unternehmensführung, das Recht zum Vertragsabschluss im Namen der Gesellschaft oder die Möglichkeit, Führungspositionen speziell mit Ausländern zu besetzen.

Zudem werden Fallgruppen festgelegt, bei deren Vorliegen ebenfalls eine ausländische Dominanz vermutet wird. Hierzu zählen unter anderem finanzielle Absprachen sowie Lizenz- oder Handelsvereinbarungen mit dem ausländischen Partner oder dessen Mitgesellschaftern oder Angestellten.

Rechtspolitische Bedenken

Angesichts des erheblichen Bedarfs Thailands an technischer und geschäftlicher Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern im Telekommunikationssektor sowie einem derzeit ohnehin eher mäßigen Interesse seitens ausländischer Investoren ist die neue Definition des Ausländerbegriffs schwer nachvollziehbar. Die Neuregelung erscheint protektionistisch, obwohl der thailändische Gesetzgeber den Marktzugang für Ausländer eher vereinfachen sollte, und erweckt den Anschein, dass ausländische Aktivitäten im Telekommunikationsbereich nicht benötigt und dementsprechend nicht gewünscht werden. Seitens zahlreicher ausländischer Handelskammern wurde daher Unverständnis über den Entwurf geäußert.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die NTC an dem derzeitigen Entwurf festhalten oder diesen noch abmildern wird. Grundsätzlich sind die Beteiligungsregelungen des Foreign Business Act ausreichend, um die Interessen thailändischer Unternehmer zu schützen. Weitergehende Normierungen für den Telekommunikationssektor erscheinen nicht notwendig.

Kontakt

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Markus Schlüter, Rechtsanwalt
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